Die Volkshochschule der Stadt Ibbenbüren ist eine gemeinsame Einrichtung der Städte Ibbenbüren und Hörstel sowie der Gemeinden Hopsten, Mettingen und Recke.
Auch im 1. Halbjahr 2012 bieten wir allen Interessierten wieder ein umfangreiches Angebot an Kursen und Veranstaltungen in den Bereichen:
Die Kursgebühren sind für eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern kalkuliert. Bei geringerer Teilnehmerzahl (7-9) kann sich die Kursgebühr entsprechend erhöhen!!!
Unter Kurssuche finden Sie unsere aktuellen Kurse, die Sie bequem online buchen können. Sie können das aktuelle Programm auch als pdf-Datei downloaden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 05451 931-761 und -760 oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Bei Fragen zu Kursen in Ibbenbüren, Hörstel, Hopsten, Mettingen oder Recke verwenden Sie bitte die entsprechenden Telefonnum- mern:
Ibbenbüren: 05451 931-761
Hörstel: 05454 911-171
Hopsten: 05458 9325-33
Mettingen: 05452 52-11
Recke: 05453 910-36 und -38
Yacht- und Segelschule bei der VHS Ibbenbüren
Sportbootführerschein Binnen
Auf einer Binnenschiffahrtsstraße (Fluss, Kanal, Binnenmeer) ist zum Führen eines Sportbootes mit einer Antriebsleistung größer als 3,68 KW oder 5 PS und einer Bootslänge bis 15 m der Sportboot- führerschein Binnen unter Antriebsart Motor amtlich vorgeschrieben (Mindestalter: 16 Jahre).
Der Sportbootführerschein Binnen ist ein national und international amtlich anerkanntes Zertifikat, das als Voraussetzung zum Erwerb aller weiterführenden Binnenscheine dient.
Sportbootführerschein See
Innerhalb der Drei-Seemeilen-Zone der Küstenmeere und deren Flusszuläufe ist zum Führen von Motor- und Segelbooten mit einer Antriebsleistung größer als 3,68 KW oder 5 PS der Sportboot- führerschein See amtlich vorgeschrieben (Mindestalter: 16 Jahre).
Der Sportbootführerschein See gilt gleichermaßen für Motor- wie für Segelboote, obwohl das Segeln nicht zum Prüfungsstoff gehört.
Der Sportbootführerschein See ist ein national und international anerkanntes Zertifikat und dient als Voraussetzung zum Erwerb aller weiterführenden Seeführerscheine. Er schließt jedoch den Sportbootführerschein Binnen nicht mit ein.
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (UBI) und den Seefunkdienst (SRC)
Fast alle Yachten, insbesondere jedoch die Charteryachten, sind heute mit einem UKW-Funkgerät ausgestattet. Somit ist im Notfall, aber auch schon bei heiklen Situationen, eine schnelle und sichere Hilfe jederzeit möglich bzw. es kann gezielt um Rat nachgefragt werden. Doch in erster Linie erfolgt mit dem UKW-Funkgerät die Verkehrssteuerung der Schiffe untereinander, die sichere und schnelle Verkehrsabwicklung vor Schleusen-, Brücken- und Hafenanlagen, die Übermittlung des aktuellen Seewetterberichtes sowie die Information zu sonstigen wichtigen Ereignissen im jeweiligen Revier. Das Handy ist kein Ersatz, insbesondere nicht in einem Notfall.
Ist eine Yacht mit einem Funkgerät ausgeüstet, so besteht in Deutschland, wie auch heute schon in vielen anderen Ländern, die Funkbenutzungspflicht. Die Nachrichten der Revier- und Verkehrszentralen zur sicheren Verkehrsabwicklung müssen abgehört werden.
Im Küstenbereich hat nur das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) und im Binnenschiffahrtsbereich nur das UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) Gültigkeit.
Neu ist, dass im Seefunkbereich nach Änderung im Seeverkehrsrecht vom 15.08.2005 der verantwortliche Schiffsführer selber Inhaber des UKW-Funkbetriebszeugnisses (SRC) sein muss.
Die entsprechenden Kurse finden Sie unter den Kursnummern W18518 - W18522.
Für detaillierte Informationen geben wir Ihnen gerne die Telefonnummer des Dozenten.