Teilnahmebedingungen
Willkommen in der VHS
Die Volkshochschule als anerkannte Einrichtung der Weiterbildung können alle besuchen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Grundlage der Teilnahmebedingungen ist die rechtsverbindliche Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung, die auf der Internetseite der vhs Ibbenbüren abgerufen werden kann.
Wir beraten Sie gern
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkshochschule informieren und beraten Sie gerne über das aktuelle Weiterbildungsangebot, um Ihnen die richtige Wahl der Veranstaltungen zu erleichtern. Insbesondere beim Erlernen oder Auffrischen einer Fremdsprache und für den EDV-Bereich ist eine vorherige Beratung für Sie von Vorteil. Für die Deutsch- und Integrationskurse ist eine Beratung Pflicht. Im Hinblick auf die angedachte Wahrnehmung der Sport- und Fitnessangebote empfehlen wir Ihnen vorab eine ärztliche Beratung, sofern Sie gesundheitlich eingeschränkt oder unsicher sind, ob Sie hinsichtlich Ihrer gesundheitlichen Verfassung oder Ihres Alters das Angebot wahrnehmen können. Die Verantwortung für die Teilnahme – inklusive der Kletterkurse – liegt alleinig bei den Teilnehmenden.
So melden Sie sich an
Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Anmeldung.
Diese kann
• per Post oder per Fax,
• persönlich in den Geschäftsstellen der vhs,
• per E-Mail (vhs@ibbenbueren.de)
• oder direkt hier auf unserer Homepage erfolgen.
Anmeldekarten erhalten Sie in den Geschäftsstellen der Volkshochschule. Nur die vorherige schriftliche Anmeldung sichert Ihnen einen Platz im Kurs. Alle Anmeldungen werden grundsätzlich in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der jeweilige Anmeldebeginn des Semsters ist dem aktuellen Programmheft zu entnehmen. Sofern Sie sich für einen Online-Kurs anmelden, ist eine Anmeldung pro Person und nicht pro Haushalt einzureichen. Telefonische Anmeldungen oder Anmeldungen über Weitermeldelisten sind nicht möglich.
Diese Angaben sind wichtig für die Anmeldung:
Füllen Sie bitte pro Person eine Anmeldekarte aus
• mit Ihrer Anschrift und den Angaben zu Ihrer Person,
• der Kursnummer und der Kursbezeichnung,
• dem SEPA-Lastschriftmandat.
Sie erhalten keine Anmeldebestätigung: Eine Nachricht erhalten Sie nur dann von uns, wenn eine Veranstaltung abgesagt oder verlegt werden muss.
Wenn Sie nichts von uns hören, kommen Sie bitte zum ersten Treffen. Sollte ein Kurs ausgebucht sein und Ihre Anmeldung auf die Warteliste kommen, so werden Sie umgehend von uns informiert. Bei Unsicherheiten können Sie gerne telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen. Ein Kurs wird in der Regel nur durchgeführt, wenn die Mindestteilnehmendenzahl erreicht ist. Wird diese nicht erreicht, kann der Kurs bei Zahlung eines Zusatzentgeltes trotzdem durchgeführt werden. Sie werden diesbzgl. von der vhs kontaktiert.
Wie kann ich eine Abmeldung vornehmen?
Eine Abmeldung, die auch von der Zahlung der Teilnahmegebühr befreit, muss spätestens eine Woche vor der ersten Zusammenkunft schriftlich in der Geschäftsstelle vorliegen. Eine von der Zahlung der Teilnahmegebühr befreiende Abmeldung weniger als eine Woche vor der ersten Zusammenkunft ist nur dann möglich, wenn ein ärztliches Attest eingereicht wird, aus dem hervorgeht, dass der Veranstaltungsbesuch nicht möglich ist. Für jede Abmeldung erhebt die Volkshochschule Verwaltungskosten in Höhe von 4,00 EUR. Eine mündliche Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht möglich. Wird ein Kurs nicht regelmäßig besucht oder vorzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung. Bei Sprachkursen ist eine schriftliche Abmeldung auch nach der ersten Veranstaltung in der Geschäftsstelle möglich, Es entstehen hier bei Abmeldung vor dem zweiten Kurstermin keinerlei Kosten. Für einige Angebote mit besonderer Organisation gelten spezielle Bedingungen, auf die beim jeweiligen Angebot hingewiesen wird. Bitte beachten Sie: Sofern gemäß Kursbeschreibung Materialkosten anfallen, sind diese bei einer Abmeldung weniger als eine Woche vor der ersten Zusammenkunft in jedem Fall in voller Höhe zu tragen; das Einreichen eines ärztlichen Attest befreit lediglich von der Zahlung der Teilnahmegebühr, nicht jedoch von der Begleichung der Materialkosten. Informationen zum Widerruf finden Sie in den Widerrufsbelehrungen auf den nachfolgenden Seiten.
Wann besteht Anspruch auf Ermäßigung?
Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Menschen mit Schwerbehinderung (ab GdB 80), Sozialhilfeempfänger*innen, Wohngeldempfänger*innen, Arbeitslosengeldempfänger*innen I, Empfänger*innen von Bürgergeld sowie Personen des Wehr- und Freiwillligendienstes, Inhaber*innen des Sozialausweises und Inhaber*innen der Ehrenamtskarte erhalten eine Ermäßigung von 30 %. Auf einzelne Angebote kann aus kalkulatorischen Gründen keine Ermäßigung gewährt werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die vhs-Geschäftsstellen.
Wichtig: Es kann bei einer Online-Anmeldung über die vhs Homepage keine der o.g. Ermäßigungen erfolgen. Wir bitten Sie, die entsprechenden Nachweise bei oder unmittelbar nach der Anmeldung vorzulegen bzw. in Kopie der Anmeldung beizufügen. Bei fehlenden oder ungültigen Dokumenten werden Sie weiter als Vollzahler*in geführt. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nach Rechnungsstellung nicht mehr möglich. Die Ermäßigungen gelten nicht für Kostenbeiträge und Umlagen (Eintritte, Nahrungsmittelumlagen, Materialien usw.).
Mitteilungen der vhs
Fallen einzelne Termine kurzfristig aus, werden Sie von uns umgehend telefonisch, per SMS oder per E-Mail benachrichtigt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse.
Wie bekommt man eine Teilnahmebescheinigung?
Wenn Sie regelmäßig am Kurs teilgenommen haben, kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Bitte melden Sie diesen Wunsch rechtzeitig bei Ihrer Kursleitung an, damit die Übergabe in der letzten Kursstunde erfolgen kann. Für Teilnahmebescheinigungen wird ein Entgelt von 4,00 EUR erhoben.
Hausordnung
Die Veranstaltungen der vhs finden in verschiedenen Gebäuden statt. Beachten Sie bitte die jeweilige Hausordnung.