Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
In allen Medien werden die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung als sinnvolles Instrument der persönlichen Selbstbestimmung dargestellt. Immer wieder wird auch darauf hingewiesen, dass jeder Bürger ab dem 18. Lebensjahr diese Vorsorge treffen sollte, denn mit der Volljährigkeit erlischt die elterliche Sorge und die Eltern können nicht mehr für das Kind handeln.
Herr Richter, Buchautor und Diplom-Rechtspfleger des Amtsgerichts Ibbenbüren, wird den Sinn und Zweck einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung anhand von Beispielen erläutern, denn im Fall einer Krankheit, eines Unfalls oder auch im Alter kann der Verstand sich trüben, so dass man nicht mehr in der Lage ist, für sich zu handeln.
Sie können den Ehegatten, einen Familienangehörigen oder einen Freund in der Vollmacht bestimmen, der für Sie handeln soll. Des Weiteren können Sie den Umfang des Handelns festlegen.
Im Anschluss an den Vortrag wird jeder in der Lage sein, seine individuelle Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schreiben zu können.
Herr Richter geht wird auch auf die gesetzliche Neuregelung im Betreuungsrecht ab 01.01.2023 eingehen.
Ein Hand-Out zum Vortrag kostet 4,00 EUR und kann direkt mit dem Referenten abgerechnet werden.
Status:
Kursnr.: 23122301
Beginn: Di., 21.03.2023 - Di., 21.03.2023 ; 19:00 - 22:00 Uhr
Dauer: 1 Termin
Kursort: Harkenberg Gesamtschule Hörstel, Raum 1.87
Gebühr: 9,00 €
Westfalenstraße 5
48477 Hörstel
Info:
Zu diesem Kurs ist derzeit keine Online-Anmeldung möglich

Ihre Ansprechpartnerin
Sabine Hallmeier
Telefon: 05459 911-171
Telefax: 05459 911-8171
E-Mail: s.hallmeier(at)hoerstel.de